Erwägungsgrund 46 32016L0343
Damit die Wirksamkeit dieser Richtlinie überprüft und bewertet werden kann, sollten die Mitgliedstaaten der Kommission verfügbare Daten über die Umsetzung der in dieser Richtlinie festgelegten Rechte übermitteln. Zu diesen Daten könnten die von Strafverfolgungs- und Justizbehörden erfassten Aufzeichnungen über Rechtsbehelfe gehören, die bei Verletzung eines der unter diese Richtlinie fallenden Aspekte der Unschuldsvermutung oder des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung angewandt wurden.