Erwägungsgrund 32 32016L0343
Die Mitgliedstaaten sollten in Erwägung ziehen, sicherzustellen, dass wenn Verdächtigen oder beschuldigten Personen gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2012/13/EU eine schriftliche Erklärung über ihre Rechte ausgehändigt wird, diese Erklärung auch Informationen über das Recht enthält, sich nicht selbst belasten zu müssen, wie es im Einklang mit der vorliegenden Richtlinie im nationalen Recht gilt.