Erwägungsgrund 53 32016L0097
Querverkäufe sind in der gesamten Union eine übliche Strategie, die von Versicherungsvertreibern verfolgt wird. Sie können den Kunden Vorteile bringen, aber auch eine Praxis sein, bei der das Kundeninteresse nicht angemessen berücksichtigt wird. Diese Richtlinie sollte den Vertrieb von Versicherungspolicen für Mehrfachrisiken nicht verhindern.