Erwägungsgrund 51 32016L0097
Dieser Informationsbedarf ist geringer, wenn der Kunde sich gegen gewerbliche und industrielle Risiken versichern oder rückversichern will oder — ausschließlich für die Zwecke des Vertriebs von Versicherungsanlageprodukten — wenn es sich bei dem Kunden um einen professionellen Kunden im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU handelt.