Erwägungsgrund 56 32016L0097
Versicherungsanlageprodukte werden den Kunden häufig als mögliche Alternative oder Ersatz zu Anlageprodukten gemäß der Richtlinie 2014/65/EU angeboten. Um einen kohärenten Anlegerschutz zu gewährleisten und das Risiko von Aufsichtsarbitrage zu vermeiden, ist es wichtig, dass Versicherungsanlageprodukte zusätzlich zu den für alle Versicherungsprodukte festgelegten Wohlverhaltensregeln speziellen Regeln unterliegen, durch die der Anlageaspekt, den diese Produkte aufweisen, geregelt werden soll. Zu diesen speziellen Regeln gehören die Bereitstellung der erforderlichen Informationen, Anforderungen hinsichtlich der Angemessenheit der Beratung und Beschränkungen hinsichtlich der Vergütung.