Erwägungsgrund 17 32022L0362
Den Mitgliedstaaten sollte nahegelegt werden, bei der Anwendung von Systemen zur Erhebung von Gebühren für Straßeninfrastrukturen für Personenkraftwagen sozioökonomischen Faktoren Rechnung zu tragen. Um beispielsweise eine übermäßige Belastung von Häufignutzern zu vermeiden, könnte die Höhe der Gebühren für Personenkraftwagen angepasst werden.