Erwägungsgrund 47 32022L0362
Es muss sichergestellt werden, dass Gebühren für externe Kosten, ohne das Gebührensystem übermäßig kompliziert werden zu lassen, weiterhin möglichst genau den durch Luftverschmutzung, Lärmbelastung und Klimawandel von schweren Nutzfahrzeugen verursachten Kosten entsprechen, damit der Anreiz besteht, besonders kraftstoffeffiziente Fahrzeuge einzusetzen, und damit die Anreize weiterhin greifen und die Differenzierung von Straßengebühren auf dem neuesten Stand bleibt.