Erwägungsgrund 31 32022L0362
Die vorliegende Richtlinie sollte die Reduzierung der CO2-Emissionen vorantreiben, indem technische Verbesserungen an Lastkraftwagenkombinationen und ihren Anhängern und Sattel-Anhängern vorgenommen werden. Daher ist in dieser Richtlinie eine Minderung der Straßenbenutzungsgebühren für Lastkraftwagen mit niedrigen CO2-Emissionen vorgesehen. Sobald rechtlich zertifizierte Werte für die Auswirkungen von Anhängern und Sattelanhängern auf die CO2-Emissionen von Lastkraftwagenkombinationen vorliegen, sollte die Kommission im Interesse der uneingeschränkten rechtlichen Kohärenz gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung dieser Richtlinie unterbreiten, damit diese zertifizierten Werte berücksichtigt werden, wenn die in der Richtlinie 1999/62/EG vorgesehene Reduzierung der Straßenbenutzungsgebühren festgelegt wird.