Erwägungsgrund 21 32022L0362
Dabei sollten die höchsten gewogenen durchschnittlichen Gebühren für externe Kosten durch unmittelbar anwendbare Bezugswerte ersetzt werden, die anhand der Inflation, des wissenschaftlichen Fortschritts im Bereich der Schätzung von externen Kosten des Straßenverkehrs und der Entwicklung der Flottenzusammensetzung aktualisiert werden.