Erwägungsgrund 38 32022L0362
Durch Straßengebühren können Mittel für die Finanzierung der Instandhaltung und des Ausbaus hochwertiger Verkehrsinfrastrukturen mobilisiert werden. Daher sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, über die Verwendung dieser Einnahmen entsprechend Bericht zu erstatten. Das sollte insbesondere helfen, Finanzierungslücken zu erkennen und die Akzeptanz von Straßennutzungsgebühren in der Öffentlichkeit zu erhöhen. Im Interesse der Transparenz sollten die Mitgliedstaaten den Verkehrsteilnehmern bestimmte Informationen über die in ihrem Hoheitsgebiet erhobenen Mautgebühren und Benutzungsgebühren offenlegen, beispielsweise Informationen über die Verwendung der Einnahmen aus der Anwendung der Richtlinie 1999/62/EG, die Differenzierung der Infrastrukturgebühren, Gebühren für externe Kosten und die Gesamteinnahmen aus Staugebühren je Fahrzeugkategorie.