Erwägungsgrund 33 32022L0362
Was das Inkrafttreten der Reklassifizierung in den Benutzungsgebührensystemen betrifft, so hängt die Wahl eines geeigneten Modells von konkreten Überlegungen zu dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand und den Auswirkungen dieser Reklassifizierung auf die Einnahmen ab. Daher sollte die Entscheidung über die Umsetzung einer Reklassifizierung in den Benutzungsgebührensystemen den Mitgliedstaaten (oder — im Falle gemeinsamer Systeme — den Gruppen betroffener Mitgliedstaaten) überlassen bleiben.