Erwägungsgrund 36 32022L0362
Damit für die Entwicklung und Nutzung emissionsfreier leichter Nutzfahrzeuge keine Nachteile aufgrund des zusätzlichen Gewichts der emissionsfreien Antriebstechnik entstehen, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, auf solche Fahrzeuge ermäßigte Sätze oder Befreiungen anzuwenden.