§ 10 SBKG
Brandschutzsatzung
Aufbau und Dienstbetrieb der kommunalen Feuerwehren sind in einer Brandschutzsatzung zu regeln. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport erlässt eine Mustersatzung[1]; Abweichungen von dieser Mustersatzung bedürfen seiner Genehmigung.