§ 17 SBKG
Katastrophenschutzbehörden
(1)
Oberste Katastrophenschutzbehörde ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.
(2)
Untere Katastrophenschutzbehörden sind die Landkreise und im Regionalverband Saarbrücken die Landeshauptstadt Saarbrücken.