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Die Aufgabenträger sollen bei grundsätzlichen Fachfragen des Brandschutzes und der Technischen Hilfe den für ihren Bereich gebildeten Feuerwehrverband anhören. Der Landesfeuerwehrverband, die Kreisfeuerwehrverbände und der Feuerwehrverband für den Regionalverband Saarbrücken sollen durch den jeweiligen Aufgabenträger des Brandschutzes und der Technischen Hilfe gefördert und finanziell unterstützt werden.
Die Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden haben die für ihren Bereich gebildeten Feuerwehrverbände vor allgemeinen Regelungen, welche die…
Unterstützung der Gemeinden, Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Durchführung der ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben des Brandschutzes durch…
Beratung und Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im örtlichen Brandschutz,
Den Brandschutz und die Technische Hilfe gewährleisten nach Maßgabe dieses Gesetzes die Gemeinden, die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken im Auftrag…
Die überörtlichen Aufgaben des Brandschutzes und der Technischen Hilfe nehmen die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken wahr. Sie haben die Gemeinden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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