Erwägungsgrund 5 32001R1488
Die Vorschriften für die Beantragung, Ausstellung, Verwendung und Erledigung der Lizenzen sowie deren technische Merkmale sollten so festgelegt werden, dass das entsprechende Verfahren flexibel ist und eine umsichtige Verwaltung ermöglicht. Daher sollte jenes Verfahren als Vorbild dienen, das bereits für bestimmte landwirtschaftliche Lizenzen und Bescheinigungen Anwendung findet und durch die Verordnung (EG) Nr. 1291/2000 der Kommission vom 9. Juni 2000 mit gemeinsamen Durchführungsvorschriften für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie Vorausfestsetzungsbescheinigungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse geregelt ist.