Verordnung (EG) Nr. 1488/2001 der Kommission vom 19. Juli 2001 über Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates für die Überführung bestimmter Mengen bestimmter unter Anhang I des Vertrags fallender Grunderzeugnisse in das Verfahren der aktiven Veredelung ohne vorherige Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen
Der Verwaltungsausschuss für horizontale Fragen des Handels mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, die nicht unter Anhang I des Vertrages fallen, hat innerhalb der von seinem Vorsitzenden gesetzten Frist keine Stellungnahme abgegeben —
Erwägungsgrund 9 32001R1488Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen