Erwägungsgrund 11 32003R0782
In Anbetracht der Entschließung Nr. 1 der AFS-Konferenz sind zusätzliche Schritte zur Durchführung von Maßnahmen bezüglich zinnorganischer Verbindungen erforderlich, damit ein allgemeines Verbot der Verwendung von TBT-Anstrichen auf Schiffen in der gesamten Gemeinschaft und den angrenzenden Seegebieten zu den im AFS-Übereinkommen vorgesehenen Zeitpunkten erreicht wird.