Erwägungsgrund 2 32003R0782
Ein Internationales Übereinkommen über Verbots- und Beschränkungsmaßnahmen für schädliche Bewuchsschutzssysteme von Schiffen (AFS-Übereinkommen) wurde am 5. Oktober 2001 auf einer diplomatischen Konferenz (AFS-Konferenz) unter der Schirmherrschaft der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) mit Beteiligung von Mitgliedstaaten der Gemeinschaft angenommen.