Erwägungsgrund 20 32003R0782
Es ist angebracht, dieselbe Regelung für Besichtigungen und Zeugnisse zu treffen wie das AFS-Übereinkommen. Nach dieser Verordnung sollten alle Schiffe ab einer Bruttoraumzahl von 400 ungeachtet der Fahrten, auf denen sie eingesetzt werden, besichtigt werden, während Schiffe mit einer Länge von 24 Metern oder mehr, aber unter einer Bruttoraumzahl von 400 nur eine Erklärung mitführen sollten, dass sie die Verordnung oder das AFS-Übereinkommen einhalten. Die Gemeinschaft sollte das Recht haben, eine harmonisierte Besichtigungsregelung für diese Schiffe einzuführen, wenn dies zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich sein sollte.