Erwägungsgrund 23 32003R0782
Falls das AFS-Übereinkommen nicht bis zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, sollte es der Kommission erlaubt sein, geeignete Bestimmungen zu erlassen, damit Schiffe, die die Flagge eines Drittstaats führen, die Einhaltung dieser Verordnung nachweisen können und die Durchführung dieser Bestimmungen kontrolliert werden kann.