Erwägungsgrund 17 32003R0782
Die Begriffsbestimmungen und Anforderungen dieser Verordnung sollten sich so weit wie möglich auf die des AFS-Übereinkommens stützen.
Die Begriffsbestimmungen und Anforderungen dieser Verordnung sollten sich so weit wie möglich auf die des AFS-Übereinkommens stützen.