Erwägungsgrund 19 32003R0782
Das Verbot aktiver TBT-Anstriche ab dem 1. Juli 2003 für alle Schiffe, die berechtigt sind, die Flagge eines Mitgliedstaats zu führen, und deren Bewuchsschutzsystem nach diesem Zeitpunkt aufgebracht, geändert oder ersetzt wurde, sollte ein Anreiz für die Schifffahrtsbranche sein, der Empfehlung der Entschließung Nr. 1 der AFS-Konferenz nachzukommen.