Erwägungsgrund 14 32003R0782
Auf Gemeinschaftsebene sollte Unsicherheit über das vollständige Verbot aktiver TBT-Anstriche nicht hingenommen werden; der weltweiten Schifffahrtsbranche, die die Instandhaltung ihrer Schiffe planen muss, sollte eindeutig und rechtzeitig bewusst gemacht werden, dass Schiffe mit aktiven TBT-Anstrichen des Schiffsrumpfs ab dem 1. Januar 2008 Häfen der Gemeinschaft nicht mehr anlaufen dürfen.