Erwägungsgrund 11 32005R2111
Die Identität des den Flug tatsächlich durchführenden Luftfahrtunternehmens ist eine wesentliche Information. Verbraucher, die einen Beförderungsvertrag abschließen, der sowohl einen Hin- als auch einen Rückflug umfassen kann, werden jedoch nicht immer über die Identität des Luftfahrtunternehmens, das den betreffenden Flug bzw. die betreffenden Flüge durchführt, unterrichtet.