Erwägungsgrund 19 32005R2111
Diese Verordnung ist Teil eines Rechtsetzungsprozesses mit dem Ziel eines effizienten und kohärenten Vorgehens zur Verbesserung der Sicherheit im Luftverkehr in der Gemeinschaft, in dem die Europäische Agentur für Flugsicherheit eine wichtige Rolle spielt. Durch eine Ausweitung der Zuständigkeitsbereiche dieser Agentur, etwa in Bezug auf Flugzeuge aus Drittstaaten, könnte ihre Rolle im Rahmen dieser Verordnung weiter ausgeweitet werden. Der weiteren Verbesserung der Qualität und Quantität von Sicherheitsinspektionen an Flugzeugen und deren Harmonisierung sollte besondere Beachtung geschenkt werden.