Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens und zur Aufhebung des Artikels 9 der Richtlinie 2004/36/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Einem Luftfahrtunternehmen, für das eine Betriebsuntersagung gilt, könnte die Ausübung von Verkehrsrechten bei der Nutzung eines einschließlich Besatzung gemieteten Flugzeugs (Wet-Lease) eines Luftfahrtunternehmens, für das keine Betriebsuntersagung gilt, gestattet werden, wenn die geltenden Sicherheitsnormen eingehalten werden.
Erwägungsgrund 5 32005R2111Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen