Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens und zur Aufhebung des Artikels 9 der Richtlinie 2004/36/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Ist gegen ein Luftfahrtunternehmen eine Betriebsuntersagung erlassen worden, so sollten angemessene Schritte eingeleitet werden, um dieses Luftfahrtunternehmen bei der Behebung der für diese Untersagung ausschlaggebenden Mängel zu unterstützen.
Erwägungsgrund 7 32005R2111Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen