Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens und zur Aufhebung des Artikels 9 der Richtlinie 2004/36/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen verlangt, dass den Verbrauchern bestimmte Informationen zur Verfügung gestellt werden; diese Informationen schließen jedoch nicht die Angabe der Identität des den Flug durchführenden Luftfahrtunternehmens ein.
Erwägungsgrund 12 32005R2111Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen