Erwägungsgrund 6 32005R2111
Das Verfahren zur Aktualisierung der gemeinschaftlichen Liste sollte schnelle Entscheidungen ermöglichen, um den Fluggästen angemessene und aktuelle Sicherheitsinformationen zu bieten und zu gewährleisten, dass Luftfahrtunternehmen, die Sicherheitsmängel behoben haben, so schnell wie möglich von der Liste gestrichen werden. Gleichzeitig sollten die Verfahren die Verteidigungsrechte der Luftfahrtunternehmen beachten und internationale Übereinkommen und Konventionen, denen die Mitgliedstaaten oder die Gemeinschaft beigetreten sind, insbesondere das Chicagoer Übereinkommen von 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt, unberührt lassen. Die von der Kommission zu erlassenden Durchführungsmaßnahmen sollten insbesondere diesen Anforderungen entsprechen.