Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens und zur Aufhebung des Artikels 9 der Richtlinie 2004/36/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung sollte die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, auf nationaler Ebene ein Gütesiegelsystem für Luftfahrtunternehmen einzuführen, dessen Kriterien über die Mindestanforderungen im Bereich der Sicherheit gemäß dem Gemeinschaftsrecht hinaus weitere Gesichtspunkte umfassen könnten.
Erwägungsgrund 26 32005R2111Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen