Art. 72 32007R0041
Verbot von Umladungen auf See
Die Mitgliedstaaten verbieten Schiffen unter ihrer Flagge im SEAFO-Übereinkommensbereich Umladungen auf See von Arten, die unter das SEAFO-Übereinkommen fallen.
Die Mitgliedstaaten verbieten Schiffen unter ihrer Flagge im SEAFO-Übereinkommensbereich Umladungen auf See von Arten, die unter das SEAFO-Übereinkommen fallen.