Erwägungsgrund 10 32012R0260
Die technische Interoperabilität ist eine Voraussetzung für Wettbewerb. Die Schaffung eines integrierten Markts für elektronische Zahlungssysteme in Euro ist nur möglich, wenn sichergestellt wird, dass die Verarbeitung von Überweisungen und Lastschriften nicht durch Geschäftsregeln oder technische Hindernisse wie die obligatorische Nutzung von mehr als einem Verfahren für die Abwicklung grenzüberschreitender Zahlungen erschwert wird. Überweisungen und Lastschriften sollten gemäß einer Regelung erfolgen, zur Befolgung deren grundlegender Bestimmungen sich die Zahlungsdienstleister verpflichten, die einer Mehrheit der Zahlungsdienstleister aus einer Mehrheit der Mitgliedstaaten und einer Mehrheit der Zahlungsdienstleister in der Union entsprechen und die für grenzüberschreitende und reine Inlandsüberweisungen und Lastschriften gleich sind. Gibt es mehr als ein Zahlungssystem für die Verarbeitung dieser Zahlungen, sollten diese Zahlungssysteme durch die Nutzung unionsweiter und internationaler Standards interoperabel sein, damit alle Zahlungsdienstnutzer und alle Zahlungsdienstleister die Vorteile integrierter Euro-Massenzahlungen in der gesamten Union genießen können.