Erwägungsgrund 29 32012R0260
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, der EBA und der EZB einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vorlegen. Gegebenenfalls fügt sie dem Bericht Vorschläge für eine Änderung der Verordnung bei.