Erwägungsgrund 21 32012R0260
Die Möglichkeit, bei inländischen und grenzüberschreitenden Lastschriften pro Zahlungsvorgang multilaterale Interbankenentgelte zu erheben, sollte deshalb zeitlich befristet werden, und für die Anwendung von Interbankenentgelten auf R-Transaktionen sollten allgemeine Bedingungen formuliert werden.