Erwägungsgrund 34 32012R0260
Finanzmitteilungen zu SEPA-Zahlungen und -Überweisungen fallen nicht unter das Abkommen vom 28. Juni 2010 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten von Amerika für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus.