Erwägungsgrund 1 32013R1304
Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates gibt den Handlungsrahmen für den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds vor; insbesondere legt sie die thematischen Ziele, die Grundsätze und die Bestimmungen für die Programmplanung, die Begleitung und die Bewertung sowie die Verwaltung und die Kontrolle fest. Daher ist es notwendig, Auftrag und Interventionsbereich des ESF zusammen mit den entsprechenden Investitions–prioritäten, mit denen die thematischen Ziele aufgegriffen werden, zu präzisieren und besondere Bestimmungen für die Art von Maßnahmen, die durch den ESF finanziert werden können, festzulegen.