Erwägungsgrund 27 32013R1304
Es ist wichtig, die wirtschaftliche Haushaltsführung jedes operationellen Programms und seine Umsetzung in einer möglichst effektiven und nutzerfreundlichen Weise zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten sollten keine zusätzlichen Regeln einführen, die die Nutzung der Mittel für den Begünstigten verkomplizieren.