Erwägungsgrund 25 32013R1304
Um den Einsatz des ESF zu vereinfachen und das Fehlerrisiko zu senken und unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vom ESF geförderten Vorhaben, ist es angezeigt, Bestimmungen in Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Bezug auf die Förderfähigkeit von Ausgaben festzulegen.