Erwägungsgrund 32 32013R1304
Die Kommission sollte bei der Verwaltung des ESF durch den gemäß Artikel 163 AEUV festgelegten ESF-Ausschuss unterstützt werden.
Die Kommission sollte bei der Verwaltung des ESF durch den gemäß Artikel 163 AEUV festgelegten ESF-Ausschuss unterstützt werden.