Erwägungsgrund 33 32013R1304
Da diese Verordnung die Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt, sollte jene Verordnung aufgehoben werden. Diese Verordnung sollte jedoch weder die weitere Durchführung noch die Änderung einer Unterstützung berühren, die die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 oder auf der Grundlage anderer für diese Unterstützung am 31. Dezember 2013 geltender Rechtsvorschriften genehmigt hat. Jene Verordnung sowie jegliche anderen anwendbaren Rechtsvorschriften sollten daher nach dem 31. Dezember 2013 auf die Unterstützung oder die betreffenden Vorhaben bis zu ihrer Beendigung weiterhin Anwendung finden. Die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 gestellten bzw. genehmigten Anträge auf Unterstützung sollten ihre Gültigkeit behalten –