Erwägungsgrund 6 32013R1304
Der ESF sollte außerdem die soziale Inklusion fördern sowie Armut verhindern und bekämpfen, damit der Kreislauf der Benachteiligung über Generationen hinweg durchbrochen wird, indem man auf eine ganze Palette von politischen Maßnahmen zurückgreift, die sich den am meisten benachteiligten Menschen ungeachtet ihres Alters (darunter Kinder, von Armut betroffene Arbeitnehmer und ältere Frauen) zuwenden. Auf die Beteiligung von Asylsuchenden und Flüchtlingen sollte geachtet werden. Der ESF kann dazu dienen, den Zugang zu erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu verbessern, insbesondere im Bereich der Gesundheitsversorgung, Beschäftigung und Weiterbildung sowie Dienstleistungen für Obdachlose, außerschulische Betreuung, Kinderbetreuung und langfristige Dienstleistungen. Bei den unterstützten Dienstleistungen kann es sich um öffentliche, private und/oder bürgernahe Dienstleistungen handeln, die von verschiedenartigen Anbietern, nämlich öffentlichen Verwaltungen, Privatunternehmen, Sozialunternehmen und nichtstaatlichen Organisationen bereitgestellt werden.