Erwägungsgrund 5 32013R1304
Der ESF sollte darauf abzielen, die Beschäftigung zu fördern, den Zugang zum Arbeitsmarkt unter besonderer Berücksichtigung von Personen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt sind, zu verbessern, und die freiwillige Mobilität der Arbeitskräfte zu unterstützen. Der ESF sollte außerdem das aktive und gesunde Altern unter anderem durch innovative Formen der Arbeitsgestaltung, die Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und die Steigerung der Beschäftigungsmöglichkeiten unterstützen. Mit Blick auf besser funktionierende Arbeitsmärkte sollte der ESF vor allem Tätigkeiten von EURES (Tätigkeiten des Europäischen Arbeitsplatznetzwerks) in Bezug auf Stellenvermittlung und verwandte Information, Beratung und Orientierung auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene unterstützen. Aus dem ESF finanzierte Maßnahmen sollten im Einklang mit Artikel 5 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stehen, wonach niemand gezwungen werden darf, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.