Erwägungsgrund 12 32013R1304
Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen sollte vollständig in die ESF-Programmplanung integriert werden, wobei gegebenenfalls spezifische Bestimmungen in Bezug auf die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Hinblick auf die Verwirklichung ihrer Ziele vorzusehen sind. Es ist erforderlich, die Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zu vereinfachen und zu erleichtern, insbesondere, was die Finanzverwaltungsvorschriften und die Ausgestaltung der thematischen Konzentration anbelangt. Um sicherzustellen, dass die Ergebnisse der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen klar demonstriert und vermittelt werden, sollte eine spezifische Begleitung und Bewertung sowie Vereinbarungen in Bezug auf Information und Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen sein. Jugendorganisationen sollten an den Diskussionen der Begleitausschuss über die Vorbereitung, Umsetzung und Bewertung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen beteiligt werden.