Erwägungsgrund 9 32013R1304
Die Förderung auf Grundlage der Investitionspriorität einer "von der Gemeinschaft geleiteten regionalen Entwicklung" kann zur Erreichung aller im Rahmen dieser Verordnung festgelegten thematischen Ziele beitragen. Von der Gemeinschaft geleiteten Entwicklungsstrategien, die vom ESF unterstützt werden, sollten integrativ in Bezug auf benachteiligte Menschen im Hoheitsgebiet sein, sowohl, was die Leitung der lokalen Aktionsgruppe als auch den Inhalt der jeweiligen Strategie angeht.