Erwägungsgrund 11 32013R0611
Alle zuständigen nationalen Behörden sollten gesicherte elektronische Mittel bereitstellen, damit die Betreiber Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten in einem einheitlichen Format melden können, das auf einem Standard wie XML beruht und die in Anhang I aufgeführten Informationen in den betreffenden Sprachen enthält, damit alle Betreiber in der Union ein ähnliches Benachrichtigungsverfahren verwenden können, unabhängig davon, wo sie sich befinden oder wo die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission die Einrichtung der gesicherten elektronischen Mittel dadurch erleichtern, dass sie — falls nötig — Sitzungen mit den zuständigen nationalen Behörden einberuft.