Erwägungsgrund 9 32013R0611
Im Zuge der Durchführung dieser Verordnung sollten die zuständigen nationalen Behörden in Fällen grenzübergreifender Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zusammenarbeiten.
Im Zuge der Durchführung dieser Verordnung sollten die zuständigen nationalen Behörden in Fällen grenzübergreifender Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zusammenarbeiten.