Erwägungsgrund 19 32013R0611
Durch die Richtlinie 95/46/EG wird ein allgemeiner Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union festgelegt. Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Ersetzung der Richtlinie 95/46/EG („Datenschutzverordnung“) vorgelegt. Die vorgeschlagene Datenschutzverordnung würde, aufbauend auf Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie 2002/58/EG, für alle für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Verpflichtung einführen, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zu melden. Die vorliegende Verordnung der Kommission steht mit diesem Vorschlag in vollem Einklang.