Erwägungsgrund 16 32013R0611
In dieser Verordnung werden keine bestimmten technischen Schutzmaßnahmen vorgeschrieben, die eine Ausnahme von der Pflicht zur Benachrichtigung der Teilnehmer oder Personen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten rechtfertigen könnten, weil sich diese mit dem technischen Fortschritt ändern können. Dennoch sollte die Kommission in der Lage sein, entsprechend der aktuellen Praxis eine Aufstellung solcher spezifischen technischen Schutzmaßnahmen zu veröffentlichen.