Erwägungsgrund 12 32013R0611
Bei der Beurteilung, ob sich eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten wahrscheinlich nachteilig auf die personenbezogenen Daten oder die Privatsphäre eines Teilnehmers oder einer Person auswirken wird, sollten vor allem Art und Inhalt der personenbezogenen Daten berücksichtigt werden; dies gilt insbesondere für Daten, die finanzielle Informationen wie Kreditkartendaten oder Einzelheiten über Bankkonten enthalten, für besondere Datenkategorien, die in Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie 95/46/EG genannt werden, sowie für bestimmte Daten im besonderen Zusammenhang mit der Erbringung von Telefon- und Internetdienstleistungen, z. B. E-Mail-Daten, Standortdaten, Internet-Protokolldateien, Webbrowser-Verläufe und Aufstellungen von Einzelverbindungen.